AGB

Rücktritt und Stornierung bei Reservierungen

Allgemeine Stornobedingungen 

angelehnt an die Richtlinien der WKO, abgeleitet aus den deutschen Hotelvertragsbedingungen für Individualreisende der

Pension und Gaststätte Würmtalhof

 1.

Bei Anreise vor 12:00 Uhr oder nach 22:00 Uhr (Early-Check -In Gebühr / Late-Check-In Gebühr) stellen wir Ihnen einen Zuschlag von 10.- Euro in Rechnung . Wir bitten Sie, uns über Ihre Ankunft telefonisch oder per E-Mail  zu informieren. 

Check-In Zeit: ab 14:00 Uhr 

Check-Out Zeit: 10:00 Uhr -12:00 Uhr

2.

Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstermin ist eine Stornierung der Buchung kostenfrei.

3.

Bei Stornierung der Buchung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstermin ist die Zahlung von 30 % des vereinbarten Zimmerpreises fällig . (* 7) 

4.

Bei Stornierung der Buchung bis zu spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstermin ist die Zahlung von 50 % des Zimmerpreises  fällig . (* 7) 

5.

Bei Stornierung der Buchung später als 2 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstermin ist die Zahlung von 80 % des vereinbarten Zimmerpreises fällig .  (* 7)

6.

Bei Stornierung der Buchung am Anreisetag oder  „No – Show“ ( Nichterscheinen der Gäste ) ist eine  Zahlung von 100 % des vereinbarten Zimmerpreises fällig .  (* 7) 

7.           

Bedeutung (* 7) 

Zahlung für den gesamten Zeitraum der Buchung sofort fällig nach Rechnungseingang .  

 

Die Zimmer stehen Ihnen bei Anreise ab 14.00 Uhr zur Verfügung und sollten bis 11.00 Uhr am Abreisetag geräumt sein.                                                                                                                  

 

Vertragsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich in der Ausschreibung oder in einer separaten Vereinbarung erlaubt, ist es in der Unterkunft nicht gestattet, Haustiere mitzubringen und unterzubringen. 

Falls eine solche Vereinbarung besteht, ist der Gast dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zur Art und Größe des Haustiers zu machen. Verstöße gegen diese Regelungen können dazu führen, dass der Gastaufnahmevertrag seitens des Beherbergungsbetriebs außerordentlich gekündigt wird.

 

Der Beherbergungsbetrieb hat das Recht, den Gastaufnahmevertrag ohne Vorankündigung zu kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Abmahnung den Betrieb des Beherbergungsbetriebs oder den reibungslosen Ablauf des Aufenthalts erheblich stört.